❗Erfolg für die Gesundheitsversorgung im Kreis Euskirchen: Kreiskrankenhaus Mechernich behält alle Leistungen
Nach über einem Jahr der Unsicherheit gibt es endlich Klarheit und das Ergebnis bringt große Erleichterung: Das Kreiskrankenhaus Mechernich (KKHM) darf alle bisherigen kardiologischen Leistungen weiterhin anbieten. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hat bestätigt, dass die Ablehnung durch das Gesundheitsministerium im Rahmen der Krankenhausplanung nicht rechtens war.