❗Erfolg für die Gesundheitsversorgung im Kreis Euskirchen: Kreiskrankenhaus Mechernich behält alle Leistungen

Veröffentlicht am 31. Juli 2025 um 14:30
Nach über einem Jahr der Unsicherheit gibt es endlich Klarheit und das Ergebnis bringt große Erleichterung: Das Kreiskrankenhaus Mechernich (KKHM) darf alle bisherigen kardiologischen Leistungen weiterhin anbieten. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hat bestätigt, dass die Ablehnung durch das Gesundheitsministerium im Rahmen der Krankenhausplanung nicht rechtens war.
 
Was bedeutet das konkret? Zwei besonders wichtige Behandlungsbereiche, die elektrophysiologischen Untersuchungen und Ablationen sowie kardiale Devices (z. B. Herzschrittmacher) standen auf der Kippe. Ohne die Anerkennung dieser Leistungsgruppen hätte die Klinik diese nur noch bis Ende des Jahres durchführen dürfen. Das hätte gravierende Auswirkungen auf die regionale Versorgung gehabt.
 
Doch das Kreiskrankenhaus ist konsequent gegen den Bescheid vorgegangen - mit Erfolg: Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht nun die Position der Klinik gestärkt und deutlich gemacht, dass die damalige Entscheidung des Ministeriums nicht haltbar war.
Kreiskrankenhaus-Geschäftsführer Martin Milde zeigt sich erleichtert über das Ergebnis. Der Einsatz galt der Sache,- der Gesundheitsversorgung im Kreis.
 
Dass der rechtliche Erfolg keine Selbstverständlichkeit ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Landesweit wurden 95 Klagen und 46 Eilanträge gegen die neue Krankenhausplanung eingereicht doch nur selten entschieden Gerichte zugunsten der Kliniken.
 
Wir als Fraktion bedanken uns ausdrücklich bei der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat des Kreiskrankenhauses Mechernich für ihren beharrlichen Einsatz! Dieses Ergebnis ist nicht nur ein juristischer Sieg, es ist ein starkes Zeichen für den Erhalt wohnortnaher, qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung.
 
Unser stellv. Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Verwaltungsrates des KKHM Karsten Stickeler betont: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt unsere Einschätzung und unterstreicht die Bedeutung einer medizinisch bedarfsgerechten Krankenhausplanung. Als Verwaltungsrat war es unsere Pflicht, im Interesse einer verlässlichen Versorgung der Menschen im Kreis Euskirchen konsequent rechtliche Schritte zu prüfen und zu ergreifen.“
 

 

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