In seiner Sitzung am 11. Dezember 2025 hat der Rat der Gemeinde Weilerswist mehrere wichtige Beschlüsse gefasst und zugleich verdiente Persönlichkeiten verabschiedet.
Zu Beginn der Sitzung wurden langjährig engagierte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie Ehrenamtliche offiziell verabschiedet. Der Rat dankte der Bürgermeisterin a. D. Anna-Katharina Horst, dem ehemaligen Wehrleiter Jürgen Schmitz, dem früheren Ortsbürgermeister der Ortsteile Derkum-Hausweiler, Ottenheim und Schneppenheim, Bert Henn, sowie den langjährigen Ratsmitgliedern Cornelia Schmid, Hans-Peter Nußbaum, Tobias Giebels, Günter Klein und Hans-Josef Schumacher für ihren großen Einsatz und ihre Verdienste um die Gemeinde Weilerswist.
Einstimmig beschlossen wurde die zukünftige Verkehrsführung im Baugebiet Weilerswist-Süd. Die entsprechenden Details sind auf der Internetseite der Gemeinde Weilerswist unter folgendem Link abrufbar:
Der Kämmerer der Gemeinde Weilerswist, Herr Alexander Eskes, stellte den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 vor. Der Entwurf wurde zur weiteren Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen, der am 22. Januar 2026 hierzu tagen wird. Darüber hinaus informierte Herr Eskes über Eckpunkte des Kreishaushalts 2026, insbesondere zur Entwicklung der Kreisumlage und deren Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Weilerswist.
Mehrheitlich beschloss der Rat der Gemeinde Weilerswist, von der Opt-Out-Möglichkeit gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch zu machen und die Bezahlkarte nicht als Leistungsform nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war insbesondere der im Vergleich zum bisherigen Auszahlungsverfahren deutlich erhöhte Personal- und Verwaltungsaufwand. Die daraus entstehenden Mehrkosten sowie die Kosten für die Einrichtung einer Schnittstelle zum kommunalen Fachverfahren wären vollständig von der Gemeinde zu tragen gewesen und hätten nicht vom Land refinanziert werden können.
Die Entscheidung über die mögliche Beschaffung eines zusätzlichen Rasenmähers für den Bauhof oder über alternative Lösungen zur Abdeckung von Arbeitsspitzen, beispielsweise durch Fremdvergaben, wurde vertagt und soll in der Ratssitzung im Januar 2026 erneut beraten werden.
Darüber hinaus befasste sich der Rat mit mehreren satzungsrechtlichen Beschlüssen, unter anderem zur Abwassergebührensatzung, zu Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse, zur Abfallgebührensatzung sowie zur Straßenreinigungssatzung. Die hierbei notwendigen Gebührenerhöhungen ergeben sich aus äußeren Kostenentwicklungen und liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereiches der Gemeinde.
Weitere Tagesordnungspunkte betrafen unter anderem Beschlüsse zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen.
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